LG Hannover · Niedersachsen Beschluss

Die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses rechtfertigen die Entscheidung des Amtsgerichts, und …

Strafrecht Beschwerde verworfen

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.

Gründe

1

Die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses rechtfertigen die Entscheidung des Amtsgerichts, und zwar auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens.

2

Der Betroffene ist wirtschaftlich in der Lage, einen PKW des Typs BMW zu unterhalten, außerdem kann er in einem Verfahren, das ein Bußgeld in Höhe von 5,- € (!) zum Gegenstand hat, eine Verteidigerin bezahlen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände anzunehmen, der Betroffene sei wirtschaftlich nicht in der Lage, das Bußgeld zu zahlen ist abwegig.

3

Soweit auf die Anzahl der Bußgeldverfahren verwiesen wird, ist dies unbeachtlich: Es liegt in der Hand des Betroffenen, keine Verkehrsordnungswidrigkeiten zu begehen.

4

Eine Einstellung der Verfahren unter dem Gesichtspunkt der großen Zahl kommt nicht in Betracht.

5

Die Kostenentscheidung beruht auf §473 StPO.

6

Gegen diesen Beschluss ist ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig (§310 Abs. 2 StPO).