Die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses rechtfertigen die Entscheidung des Amtsgerichts, und …
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.
Gründe
1
Die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses rechtfertigen die Entscheidung des Amtsgerichts, und zwar auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens.
2
Der Betroffene ist wirtschaftlich in der Lage, einen PKW des Typs BMW zu unterhalten, außerdem kann er in einem Verfahren, das ein Bußgeld in Höhe von 5,- € (!) zum Gegenstand hat, eine Verteidigerin bezahlen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände anzunehmen, der Betroffene sei wirtschaftlich nicht in der Lage, das Bußgeld zu zahlen ist abwegig.
3
Soweit auf die Anzahl der Bußgeldverfahren verwiesen wird, ist dies unbeachtlich: Es liegt in der Hand des Betroffenen, keine Verkehrsordnungswidrigkeiten zu begehen.
4
Eine Einstellung der Verfahren unter dem Gesichtspunkt der großen Zahl kommt nicht in Betracht.
5
Die Kostenentscheidung beruht auf §473 StPO.
6
Gegen diesen Beschluss ist ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig (§310 Abs. 2 StPO).