Die in einem Planfeststellungsbeschluß, der eine Ermessensentscheidung ist, festgestellte Änderung einer …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die in einem Planfeststellungsbeschluß, der eine Ermessensentscheidung ist, festgestellte Änderung einer Landesstraße ist dann nicht ermessenswidrig, wenn die Straßenbaubehörde von zwei Möglichkeiten die Trassierung festgestellt hat, die kostensparender und verkehrsgünstiger ist. Zur Rechtsverbindlichkeit einer Zusage.