LAG Niedersachsen Urteil LS

Unterrichtet ein im Ausland erkrankter Arbeitnehmer weder seine gesetzliche Krankenkasse noch den …

Arbeitsrecht

Leitsatz

Unterrichtet ein im Ausland erkrankter Arbeitnehmer weder seine gesetzliche Krankenkasse noch den ausländischen Sozialversicherungsträger von einer eingetretenen Arbeitsunfähigkeit, steht dem Arbeitgeber ein dauerhaftes Leistungsverweigerungsrecht zu.

Dies gilt auch, wenn die Krankenkasse durch einen Dritten (zB den Arbeitgeber) Kenntnis von der Erkrankung erhält.