LSG Hamburg 1. Senat Urteil

Berufung gegen Leistungsverweigerung zurückgewiesen KI-Titel

Sozialhilfe · Leistungsverweigerung · Berufung

Sozialrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin vollen Umfangs

sowohl im Klage- als auch im Berufungsverfahren.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).