Berufung gegen Leistungsverweigerung zurückgewiesen KI-Titel
Sozialhilfe · Leistungsverweigerung · Berufung
Sozialrecht Berufung zurückgewiesen
Tenor
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin vollen Umfangs
sowohl im Klage- als auch im Berufungsverfahren.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).