OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Eine Ausnahme von den für Neubauten vorgeschriebenen Grenzabständen kommt nur für Änderungen noch genutzter …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Eine Ausnahme von den für Neubauten vorgeschriebenen Grenzabständen kommt nur für Änderungen noch genutzter, nicht aber für neue Nutzungen jahrelang verlassener Gebäude in Betracht.