Eine Ausnahme von den für Neubauten vorgeschriebenen Grenzabständen kommt nur für Änderungen noch genutzter …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Ausnahme von den für Neubauten vorgeschriebenen Grenzabständen kommt nur für Änderungen noch genutzter, nicht aber für neue Nutzungen jahrelang verlassener Gebäude in Betracht.