BVerfG Erster Senat Beschluss

PKH-Bewilligung sowie Beiordnung einer Rechtsanwältin zugunsten des Klägers des Ausgangsverfahrens im …

PKH-Bewilligung sowie Beiordnung einer Rechtsanwältin zugunsten des Klägers des Ausgangsverfahrens im Verfahren der konkreten Normenkontrolle über die Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs 1 S 4 Nr 1 AsylbLG idF vom 13.08.2019 (Sonderbedarfsstufe für in Sammelunterkünften lebende Asylsuchende)

Verfassungsrecht

Tenor

Dem Kläger des Ausgangsverfahrens, (…), wohnhaft: (…), wird für das Verfahren nach §§ 80 ff. des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ab dem 1. März 2022 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin (…), beigeordnet.