Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.961,20 EUR festgesetzt
Zivilrecht
Tenor
Der Beklagte wird, nachdem er die Berufung gegen das am 16.10.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (13 C 265/07) zurückgenommen hat, des eingelegten Rechtsmittels für verlustig und für verpflichtet erklärt, die durch das Rechtsmittel entstandene Kosten zu tragen.
Gründe
1
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.961,20 EUR festgesetzt.