LG Bonn · Nordrhein-Westfalen 5. Zivilkammer Beschluss

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.961,20 EUR festgesetzt

Zivilrecht

Tenor

Der Beklagte wird, nachdem er die Berufung gegen das am 16.10.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (13 C 265/07) zurückgenommen hat, des eingelegten Rechtsmittels für verlustig und für verpflichtet erklärt, die durch das Rechtsmittel entstandene Kosten zu tragen.

Gründe

1

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.961,20 EUR festgesetzt.