VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Die Befestigung einer Anlage der Außenwerbung mit einer Fläche über 0,5 qm ist genehmigungspflichtig.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Die Befestigung einer Anlage der Außenwerbung mit einer Fläche über 0,5 qm ist genehmigungspflichtig.

2. Bei der Berechnung der Fläche eines Warenautomaten, der an der Wand eines Bauwerks befestigt ist, sind außer der nicht sichtbaren Rückwand alle Flächen zu berücksichtigen.

3. § 29 Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz HBO hat hinsichtlich der 2. Alternative keine rechtliche Bedeutung, weil eine Ausfüllung der dort erwähnten planungsrechtlichen Begriffe ohne einen Bebauungsplan nicht möglich ist.