Voraussetzung für den Krankengeldanspruch ist, daß der Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt.
Sozialrecht
Leitsatz
Voraussetzung für den Krankengeldanspruch ist, daß der Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt. Unterläßt der Arzt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, kann ein Krankengeldanspruch grundsätzlich nicht entstehen. Von diesem Grundsatz kann nur in außergewöhnlichen Fällen abgewichen werden (Anschluß an BSG vom 18.3.1966 - 3 RK 58/62 = BSGE 24, 278 ff).