Tarifliche Zulage – spanabhebende Holzbearbeitungsmaschine
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Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. August 2016 - 18 Sa 54/16 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).