OLG Celle · Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Eine erhöhte Kraftanstrengung i. S. v. § 1 IV AUB 88 liegt vor, wenn der VN einen Achillessehnenriß bei …

Zivilrecht

Leitsatz

Eine erhöhte Kraftanstrengung i. S. v. § 1 IV AUB 88 liegt vor, wenn der VN einen Achillessehnenriß bei fußballspielbedingtem "kämpferischen Einsatz" um den Ball, beim "Kampf um den Ball" oder auch "Laufen hinter dem Ball" in einer fußballtypischen Konkurrenzsituation erlitten hat.