Es entspricht dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck des § 6 Abs 1 S 2 der Trennungsgeldverordnung ( TGV F …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Es entspricht dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck des § 6 Abs 1 S 2 der Trennungsgeldverordnung ( TGV F: 1986-05-20), auf eine zu gewährende Wegstreckenentschädigung Fahrauslagen anzurechnen, die für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und bisheriger Dienststätte entstanden wären.