ArbG Duisburg · Nordrhein-Westfalen Berichtigungsbeschluss

Berichtigung von Datum in E-Mail-Zitierung KI-Titel

Berichtigungsbeschluss · Tatbestandsfehler · Verfahrensfehler

Arbeitsrecht

Tenor

Der Tatbestand des Beschlusses vom 20.02.2024 wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 5 muss es im vierten Absatz anstatt

„Mit E-Mail vom 18.10.2024 [...]"

lauten:

„Mit E-Mail vom 18.10.2023".

Gründe

2

Es handelt sich um einen offensichtlichen Übertragungsfehler. Die Berichtigungsentscheidung ergeht wegen dauerhafter Verhinderung des an der Entscheidung beteiligten Vorsitzenden durch die an der Entscheidung beteiligten ehrenamtlichen Richter O. und P..