LG Hamburg 24. Zivilkammer Beschluss

Unterlassung von falschen Aussagen über Mitgliedschaften in Organisationen KI-Titel

Unterlassungsanspruch · Persönlichkeitsrecht · einsteilige Verfügung · Verleumdung · Medienrecht

Delikts- und Haftungsrecht

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

untersagt,

zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen,

Dr. J. sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung "D.. A.." vom 2014 im Z.. genannt wurden,

wie geschehen in der Sendung "D.. A.." vom 2014 im Z...

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.