Ein Grundstückseigentümer, der die Zwangsvollstreckung wegen eines als öffentliche Last auf seinem …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein Grundstückseigentümer, der die Zwangsvollstreckung wegen eines als öffentliche Last auf seinem Grundbesitz ruhenden Kanalbaubeitrags dulden muß, kann Einwände gegen die sachliche Beitragspflicht auch dann erheben, wenn der gegenüber dem Voreigentümer ergangene Beitragsbescheid bestandskräftig ist.