Nichtzulassung der Revision bei geringem Streitwert KI-Titel
BGH, Beschluss vom 12. Februar 2025 - VII ZR 56/24
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 27. Februar 2024 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 6. März 2024 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 22.239,63 €
Pamp Jurgeleit Graßnack
Sacher Hannamann