Die bei der ambulant durchgeführten Knieoperation des Klägers entstandenen Aufwendungen für die Verwendung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die bei der ambulant durchgeführten Knieoperation des Klägers entstandenen Aufwendungen für die Verwendung bestimmter Materialien (Einmalshavervorsatz, Einmalkugelkopffräse, Druckpumpe, Zu- und Ablaufschlauch (Shaver)) sind notwendig und angemessen und erfüllen auch die übrigen Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit.