Der Senat hält an dem Grundsatz des Arztvorbehaltes in der gesetzlichen Krankenversicherung fest.
Sozialrecht
Leitsatz
Der Senat hält an dem Grundsatz des Arztvorbehaltes in der gesetzlichen Krankenversicherung fest. Ein Angehöriger eines nichtärztlichen Heilberufes ist zur selbständigen und eigenverantwortlichen Behandlung eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nur berechtigt, wenn seine nichtärztliche Behandlung auf einer ärztlichen Verordnung beruht.