Zur Frage, wann eine Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft vorliegt (§ 35 Abs. 3 BBauG).
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Frage, wann eine Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft vorliegt (§ 35 Abs. 3 BBauG).
Zur Frage, wann eine Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft vorliegt (§ 35 Abs. 3 BBauG).