OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Bauaufsichtsbehörde macht von ihrem Ermessen keinen ausreichenden Gebrauch, wenn sie die Abstützung einer …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Bauaufsichtsbehörde macht von ihrem Ermessen keinen ausreichenden Gebrauch, wenn sie die Abstützung einer einsturzgefährdeten Scheune anordnet, deren Sanierung unmöglich ist, wenn ihr bekannt ist, daß der Eigentümer ihr den Abbruch als Austauschmittel nicht anbieten kann, weil ihm durch eine vom Pächter erwirkte einstweilige Verfügung die Hände gebunden sind.