VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Ablehnung der Prozesskostenhilfe und vorläufiger Rechtsschutz KI-Titel

Prozesskostenhilfe · vorläufiger Rechtsschutz · Streitwertfestsetzung

Verwaltungsrecht

Tenor

1.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2.Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

3.Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

Gründe

2

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.