LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Der Beschluß des Sozialgerichts, mit dem die aufschiebende Wirkung eines mit der Klage angefochtenen …

Sozialrecht

Leitsatz

Der Beschluß des Sozialgerichts, mit dem die aufschiebende Wirkung eines mit der Klage angefochtenen Beitragsbescheides angeordnet worden ist, kann in entsprechender Anwendung des § 97 Abs 2 S 4 SGG nicht mit der Beschwerde angefochten werden.