OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Für den Erlaß des Widerspruchsbescheides an den unterlegenen Mitbewerber ist das Fachministerium zuständig …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Für den Erlaß des Widerspruchsbescheides an den unterlegenen Mitbewerber ist das Fachministerium zuständig, obgleich die Auswahlentscheidung von dem für die Ernennung zuständigen Landesministerium getroffen wurde.