Für den Erlaß des Widerspruchsbescheides an den unterlegenen Mitbewerber ist das Fachministerium zuständig …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Für den Erlaß des Widerspruchsbescheides an den unterlegenen Mitbewerber ist das Fachministerium zuständig, obgleich die Auswahlentscheidung von dem für die Ernennung zuständigen Landesministerium getroffen wurde.