OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Nur wenn veränderte Umstände gegeben sind, kommt eine Änderung einer einstweiligen Anordnung in Betracht.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Nur wenn veränderte Umstände gegeben sind, kommt eine Änderung einer einstweiligen Anordnung in Betracht.