LG Bonn · Nordrhein-Westfalen 15. Zivilkammer Anerkenntnisurteil

Hinweis: Das Urteil enthält keine Gründe

Zivilrecht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.193,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Hinweis: Das Urteil enthält keine Gründe.