Erweist sich die in der Hauptsache erhobene Grundrechtsklage als unzulässig, besteht kein Anlaß für eine …
Verfassungsrecht
Leitsatz
Erweist sich die in der Hauptsache erhobene Grundrechtsklage als unzulässig, besteht kein Anlaß für eine vorläufige Regelung (st.Rspr.).
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