Familiengerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags über Grundstücksanteile KI-Titel
FamFG · Kindeswohl · Genehmigungsvorbehalt · Verfahrenswert · Kostenverteilung
Tenor
1. Das Rechtsgeschäft zu Urkunde des ..., … vom 14.12.2015, URNr. …/…, mit folgendem Gegenstand: Kaufvertrag betreffend Flur … Nr. … Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, L… 3 eingetragen im Grundbuch von Z... Blatt … wird für N… R…
familiengerichtlich genehmigt.
2. Dieser Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam.
3. Der Verfahrenswert wird auf 170.000,00 € festgesetzt.
4. Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene.
Gründe
Nach den Ermittlungen des Gerichts hinsichtlich der Angemessenheit des Kaufpreises und den sonstigen Umständen entspricht die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung dem Kindeswohl und war daher antragsgemäß zu erteilen.
Der Eintritt der Wirksamkeit des Beschlusses beruht auf § 40 Abs. 2 FamFG.
Die Festsetzung des Verfahrenswertes beruht auf § 46 FamGKG.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG.
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