AG Stuttgart · Baden-Württemberg Beschluss

Familiengerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags über Grundstücksanteile KI-Titel

FamFG · Kindeswohl · Genehmigungsvorbehalt · Verfahrenswert · Kostenverteilung

Familienrecht

Tenor

1. Das Rechtsgeschäft zu Urkunde des ..., … vom 14.12.2015, URNr. …/…, mit folgendem Gegenstand: Kaufvertrag betreffend Flur … Nr. … Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, L… 3 eingetragen im Grundbuch von Z... Blatt … wird für N… R…

familiengerichtlich genehmigt.

2. Dieser Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam.

3. Der Verfahrenswert wird auf 170.000,00 € festgesetzt.

4. Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene.

Gründe

1

Nach den Ermittlungen des Gerichts hinsichtlich der Angemessenheit des Kaufpreises und den sonstigen Umständen entspricht die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung dem Kindeswohl und war daher antragsgemäß zu erteilen.

2

Der Eintritt der Wirksamkeit des Beschlusses beruht auf § 40 Abs. 2 FamFG.

3

Die Festsetzung des Verfahrenswertes beruht auf § 46 FamGKG.

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG.

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