EuG Dritte Kammer Beschluss

Abweisung der Klage wegen fehlender rechtlicher Grundlage für Bildmarke KI-Titel

Gemeinschaftsmarke · Bildmarke · Abweisung ohne Prüfung · HABM

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2. Die Tom Tailor GmbH trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Mai 2007 (Sache R 669/2006-1) über die Eintragung eines Bildzeichens „Gesäßtasche links“ als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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