OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 4. Senat für Familiensachen Beschluss

Anhörungsrüge und Gegenvorstellung im Sorgerechtsverfahren zurückgewiesen KI-Titel

Anhörungsrecht · Sorgerecht · Verfahrensrecht · Kindeswohl · Beschluss

Familienrecht Anhörungsrüge zurückgewiesen

Tenor

Die Anhörungsrüge und Gegenvorstellung des Kindesvaters gegen den am 16.09.2019 erlassenen Beschluss wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Gründe

2

Anhörungsrüge und Gegenvorstellung des Kindesvaters sind zurückzuweisen, da sein Vortrag keine andere Entscheidung rechtfertigt. Insbesondere braucht auf den Abschluss eines Verfahrens und die daraus folgenden Konsequenzen nicht vorab hingewiesen werden.