Anhörungsrüge und Gegenvorstellung im Sorgerechtsverfahren zurückgewiesen KI-Titel
Anhörungsrecht · Sorgerecht · Verfahrensrecht · Kindeswohl · Beschluss
Familienrecht Anhörungsrüge zurückgewiesen
Tenor
Die Anhörungsrüge und Gegenvorstellung des Kindesvaters gegen den am 16.09.2019 erlassenen Beschluss wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Gründe
2
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung des Kindesvaters sind zurückzuweisen, da sein Vortrag keine andere Entscheidung rechtfertigt. Insbesondere braucht auf den Abschluss eines Verfahrens und die daraus folgenden Konsequenzen nicht vorab hingewiesen werden.