OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 14

Bestreitet der Halter eines Fahrzeuges, der ein Fahrtenbuch führen soll, es habe sich der Verkehrsverstoß …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Bestreitet der Halter eines Fahrzeuges, der ein Fahrtenbuch führen soll, es habe sich der Verkehrsverstoß ereignet, so muß er - soll seinem Vortrag gefolgt werden - nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Verwaltungs- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren substantiierte Angaben machen, die seine Schilderung plausibel erscheinen lassen.