OVG Niedersachsen Urteil LS

Ein Prozeßvergleich kann durch einen nicht notwendig Beigeladenen wirksam widerrufen werden, sofern er in den …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein Prozeßvergleich kann durch einen nicht notwendig Beigeladenen wirksam widerrufen werden, sofern er in den Vergleichsabschluß einbezogen wurde und ihm auch ein Recht zum Widerruf eingeräumt war.