VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Nach § 21 Abs. 1 der Fahrlehrerverordnung liegt es im freien Ermessen der zuständigen obersten Landesbehörde …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Nach § 21 Abs. 1 der Fahrlehrerverordnung liegt es im freien Ermessen der zuständigen obersten Landesbehörde, ob sie eine Ausnahme vom Erfordernis der Fahrlehrerprüfung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 aaO) zulassen will.

2. Zur Frage der Ausübung dieses behördlichen Ermessens hinsichtlich einer Person, die auf Grund eines Lehrgangs bei der Bundeswehr Befreiung von der Fahrlehrerprüfung begehrt.