OVG Niedersachsen Urteil LS

Von einer Privilegierung einer Fischerhütte ist lediglich dann auszugehen, wenn sie äußerlich erkennbar einem …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Von einer Privilegierung einer Fischerhütte ist lediglich dann auszugehen, wenn sie äußerlich erkennbar einem fischereilichen Zweck dient. Erfolgt die Fischerei lediglich zu Freizeitzwecken, so ist eine Privilegierung der Teichwirtschaft auch dann nicht gegeben, wenn eine hobbymäßig geführte Tierhaltung hinzutritt.