LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Es kann mit dem Bundessozialgericht (vgl BSG vom 25.4.1989 - 4 RA 67/88 - SozR 2200 § 1246 Nr 161) …

Sozialrecht

Leitsatz

Es kann mit dem Bundessozialgericht (vgl BSG vom 25.4.1989 - 4 RA 67/88 - SozR 2200 § 1246 Nr 161) dahingestellt bleiben, ob ein Berufsfußballspieler wegen der vorübergehenden Natur seiner Erwerbsquelle überhaupt in das vom BSG entwickelte Mehrstufenschema einzuordnen ist. Jedenfalls ist er auf seinen vorher erlernten und ausgeübten Beruf eines Industriekaufmanns verweisbar, da auch für einen Berufssportler keine weitere (fünfte) Stufe im Rahmen des Mehrstufenschemas der Angestelltenversicherung zu bilden ist. Es muß insbesondere wegen der Beitragsfreiheit der über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus erzielten Einkünfte bei dem Vier-Stufen-Schema der Angestelltenversicherung bleiben (vgl BSG vom 22.2.1990 - 4 RA 16/89 = BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr 1).