Klärungsbedürftige Rechtsfragen, ob § 23 Abs. 1 Pr.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Klärungsbedürftige Rechtsfragen, ob § 23 Abs. 1 Pr. AusfG zum RJWG mit § 85 Abs. 1 JWG vereinbar ist (hier: Frage aufgeworfen, aber nicht entschieden).
2. Einzelfall, in dem die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach § 85 Abs. 1 JWG wegen Unzumutbarkeit aufgehoben worden ist.
3. Für eine Klage auf Beendigung der Fürsorgeentziehung ist der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.