VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Klärungsbedürftige Rechtsfragen, ob § 23 Abs. 1 Pr.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Klärungsbedürftige Rechtsfragen, ob § 23 Abs. 1 Pr. AusfG zum RJWG mit § 85 Abs. 1 JWG vereinbar ist (hier: Frage aufgeworfen, aber nicht entschieden).

2. Einzelfall, in dem die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach § 85 Abs. 1 JWG wegen Unzumutbarkeit aufgehoben worden ist.

3. Für eine Klage auf Beendigung der Fürsorgeentziehung ist der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.