OLG Köln – 4 WF 96/05
Familienrecht
Tenor
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden und auch nach Maßgabe des Beschwerdevorbringens nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 16. Juni 2005 - 32 F 36/05 -, der der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht, zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet, § 30 Abs. 5 Kost.O.