AG Aschaffenburg · Bayern Berichtigungsbeschluss

Berichtigung von Schreibfehler im Insolvenzbeschluss KI-Titel

Insolvenzverfahren · Gläubigerrechte · Anmeldefrist · Berichtigungsbeschluss · Schreibfehler

Insolvenzrecht

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 11.12.2023 wird von Amts wegen in den Gründen wie folgt berichtigt:

Der vorletzte Satz des vorletzten Absatzes lautet richtig: „Um die Rechte der Gläubiger zu wahren muss jedoch mindestens das Ende der Anmeldefrist abgewartet werden.“

Gründe

1

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.