EuG Siebte Kammer Beschluss

Richtlinie 2006/92/EG – Rückstandshöchstgehalte für Dichlorvos

Denka International BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2006/92/EG – Rückstandshöchstgehalte für Dichlorvos – Fehlende individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Denka International BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2006/92/EG der Kommission vom 9. November 2006 zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 76/895/EWG, 86/362/EWG und 90/642/EWG des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Captan, Dichlorvos, Ethion und Folpet (ABl. L 311, S. 31)