Richtlinie 2006/92/EG – Rückstandshöchstgehalte für Dichlorvos
Denka International BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2006/92/EG – Rückstandshöchstgehalte für Dichlorvos – Fehlende individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit
Europarecht Nichtigkeitsklage
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Denka International BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2006/92/EG der Kommission vom 9. November 2006 zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 76/895/EWG, 86/362/EWG und 90/642/EWG des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Captan, Dichlorvos, Ethion und Folpet (ABl. L 311, S. 31)