LAG Hessen 2. Kammer Beschluss

Berichtigung von Parteibezeichnungen in Arbeitsurteil KI-Titel

Berichtigung nach § 319 ZPO · Parteibezeichnung · Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Abgeändert

Tenor

Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. März 2015 - Az. 2 Sa 1161/14 - wird im Tenor hinsichtlich der Hauptsache und dem Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass es statt "Klägerin" nunmehr "Beklagten" (Hauptsache) bzw. "Beklagte" (Kostenausspruch) heißen muss.

Gründe

Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. März 2015 - Az. 2 Sa 1161/14 - ist nach Gewährung rechtlichen Gehörs wie aus dem Tenor ersichtlich gemäß § 319 ZPO zu berichtigen. Es handelt sich um eine offenbare Unrichtigkeit, da Klägerin hier das Land Hessen und Beklagte dessen Tarifbeschäftigte war.

Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.

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