Der Senat hält auch unter Berücksichtigung neuer Referenzfälle an seiner Auffassung fest, daß nach …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Senat hält auch unter Berücksichtigung neuer Referenzfälle an seiner Auffassung fest, daß nach erfolglosem Asylverfahren in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Volkszugehörigen, die einfache exilpolitische Aktivitäten entfaltet haben, politische Verfolgung nicht droht. Dagegen liegt eine besondere Rückkehrgefährdung vor, wenn sich die Betreffenden öffentlichkeitswirksam an führender Stelle als Regimegegner betätigt haben.