Von der Einfügung eines Wohnhauses in die Umgebung ist auch dann auszugehen, wenn sich in der Nähe ein …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Von der Einfügung eines Wohnhauses in die Umgebung ist auch dann auszugehen, wenn sich in der Nähe ein genehmigtes Stallgebäude befindet, welches nicht fertig gestellt werden konnte.