VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

In Ausübung des Wehrdienstes hat eine dienstliche Veranstaltung dann stattgefunden, wenn sie vom Vorgesetzten …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

In Ausübung des Wehrdienstes hat eine dienstliche Veranstaltung dann stattgefunden, wenn sie vom Vorgesetzten angeordnet, zumindest aber gefördert und gebilligt ist, unter dienstlicher Aufsicht steht, dienstlich organisiert und zumindest teilweise vom Dienstherrn finanziert wird.