VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Nach Zurückverweisung an die Berufungsinstanz hat diese über die Kosten des Revisionsverfahrens einheitlich …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Nach Zurückverweisung an die Berufungsinstanz hat diese über die Kosten des Revisionsverfahrens einheitlich zu entscheiden. Wird die Berufung zurückgewiesen, so trägt die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens der Berufungskläger.

2. Das Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung rechtfertigt ein Bauverbot.

3. Einstellung von Erdarbeiten wegen Gefahr für ein Nachbargebäude (Einzelfall).