VGH Hessen 6. Senat Urteil LS

Ein Rechtsstreit über das Bestehen oder Nichtbestehen bestimmter unmittelbarer Rechtswirkungen der AMR der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Ein Rechtsstreit über das Bestehen oder Nichtbestehen bestimmter unmittelbarer Rechtswirkungen der AMR der Deutschen Bundesbank auf einzelne Unternehmen ist nichtverfassungsrechtlicher Art.

2. Für eine solche Streitigkeit ist nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

3. Die AMR der Deutschen Bundesbank ist eine Rechtsnorm in der Form der Satzung, die die Deutsche Bundesbank kraft der ihr durch § 2 Satz 1 BBankG eingeräumten Rechtsstellung als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts mittels der ihr zustehenden Satzungsautonomie erlassen hat.

4. Gegen die in § 1 Abs. 2 Buchst. e AMR erfolgte Regelung hinsichtlich der Mindestreservepflicht kann ein hiervon erfasstes Kreditinstitut gemäß § 43 VwGO Feststellungsklage dahin erheben, dass es zu Unrecht von der Verpflichtung, bei der Deutschen Bundesbank gemäß § 16 Abs. 1 BBankG eine Mindestreserve zu unterhalten, freigestellt worden sei.

5. Nach 3 16 Abs. 1 Satz 1 BBankG liegt es im Rechtssetzungsermessen der Deutschen Bundesbank, ob sie von Kreditinstituten die Unterhaltung einer Mindestreserve verlangen will. Erscheint ihr ein solches Verlangen bei einer bestimmten Gruppe von Kreditinstituten aus währungs- und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten nicht zweckmäßig, so braucht sie diese Institute nicht der Mindestreservepflicht zu unterwerfen.

6. Zum Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in bezug auf unterschiedliche Kreditinstitute.