Ein durch amtliches Verkehrszeichen angeordnetes Gebot oder Verbot ist keine Rechtsnorm, sondern eine …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Ein durch amtliches Verkehrszeichen angeordnetes Gebot oder Verbot ist keine Rechtsnorm, sondern eine Allgemeinverfügung (st. Rspr. des erkennenden Senats).
2. Die Behörde handelt nicht ermessenswidrig, wenn sie Ausnahmen vom Parkverbot von der Benutzung einer Parkscheibe abhängig macht.