In der Fahrzeugversicherung ist der Versicherer nach den Grundsätzen der Actio libera in causa leistungsfrei …
Zivilrecht
Leitsatz
In der Fahrzeugversicherung ist der Versicherer nach den Grundsätzen der Actio libera in causa leistungsfrei, wenn der VN in seinem fahrbereiten Wohnmobil im Bereich einer öffentlichen Verkehrsfläche die Nacht verbringen wollte, hier mit dem Genuß von Alkohol begonnen hat, dann gefahren ist und zur Zeit des Unfalls alkoholbedingt zurechnungsunfähig war.