VG Braunschweig · Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

Mit der vorbehaltlosen Entgegennahme einer von zumindest einem Elternteil unterzeichneten …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Mit der vorbehaltlosen Entgegennahme einer von zumindest einem Elternteil unterzeichneten Einverständniserklärung über die Teilnahme an einer Klassenfahrt und den entstehenden Kostenbeitrag kommt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land und den Eltern zu Stande, der die Eltern zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrages verpflichtet.

2. Die Regelung in § 2 III NdsVwVfG über den Ausschluss öffentlich-rechtlicher Verträge im Schulrecht gilt nicht für organisatorische, der Erziehungs- und Bilduungsarbeit der Schulen vorgelagerte Maßnahmen wie die für eine Klassenfahrt notwendigen Vereinbarungen mit den Eltern.

3. Ein Urteil, mit dem der allgemeinen Leistungsklage eines Hoheitsträgers gegen eine Privatperson stattgegeben wird, ist in vollem Umfang und nicht nur hinsichtlich des Ausspruchs über die Verfahrenskosten für vorläufig vollstreckbar zu erklären.