Die Ortsnähe eines Grundstücks im Altbesitz einer politischen Gemeinde reicht für sich allein nicht aus, um …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Ortsnähe eines Grundstücks im Altbesitz einer politischen Gemeinde reicht für sich allein nicht aus, um diesem Grundstück eine werterhöhende Qualität zu verleihen, wenn die mittlere Entfernung des Altbesitzes und der Abfindung von der Ortslage insgesamt ausgewogen ist.
2. Zur Behandlung von Bauland und von Bauerwartungsland in der Flurbereinigung.
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