Eine Aufforderung, das Verfahren zu betreiben ( § 92 Abs 2 VwGO ), ist eine prozeßleitende Maßnahme - des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Aufforderung, das Verfahren zu betreiben ( § 92 Abs 2 VwGO ), ist eine prozeßleitende Maßnahme - des Gerichts oder des Berichterstatters (BVerwG, U v 23.4.1985 - BVerwG 9 C 48/84 -, BVerwGE 71, 213 (216) [BVerwG 23.04.1985 - 9 C 48/84] zum inhaltsgleichen § 33 AsylVfG aF) -, die gem § 146 Abs 2 VwGO nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann.