VG Gera · Thüringen 3. Kammer Beschluss

Berichtigung des Datum der mündlichen Verhandlung KI-Titel

Berichtigung von Fehlern · § 118 Abs. 1 VwGO · offenbare Unrichtigkeiten · Verwaltungsverfahren

Verwaltungsrecht

Tenor

Das Urteil vom 5. November 2019 wird wie folgt berichtigt: das Datum der mündlichen Verhandlung: lautet 5. November 2020.

Gründe

1

Das Rubrum ist von Amts wegen entsprechend dem Tenor gem. § 118 Abs. 1 VwGO zu berichtigen. Es handelt sich um offenbare Unrichtigkeiten, nämlich Schreib- und Rechenfehler.

Permalink

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=NJRE001468699