Berichtigung des Datum der mündlichen Verhandlung KI-Titel
Berichtigung von Fehlern · § 118 Abs. 1 VwGO · offenbare Unrichtigkeiten · Verwaltungsverfahren
Verwaltungsrecht
Tenor
Das Urteil vom 5. November 2019 wird wie folgt berichtigt: das Datum der mündlichen Verhandlung: lautet 5. November 2020.
Gründe
1
Das Rubrum ist von Amts wegen entsprechend dem Tenor gem. § 118 Abs. 1 VwGO zu berichtigen. Es handelt sich um offenbare Unrichtigkeiten, nämlich Schreib- und Rechenfehler.
Permalink
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